Das Tafelgeschäft

Das Tafelgeschäft:

Barverkauf von Silber und Gold sind selbstverständlich und grundsätzlich möglich. 
Bis zu 1.999,99 Euro können Edelmetalle anonym erworben werden.

Ab 2.000 Euro müssen Sie sich bei uns persönlich mittels Ausweis legitimieren und erhalten nach Barzahlung die Ware.

Bargeldeinzahlungen werden ausschließlich über ein Analysegerät vorgenommen um die Banknoten auf Echtheit zu überprüfen.
Sollte es Hinweise auf falsche Banknoten geben brechen wir den Vorgang sofort ab.

Hinweis zum Geldwäschegesetz (GWG): 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Barkäufen ab 2.000 Euro pro Person aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Geldwäschegesetz, bei Warenübergabe und Bezahlung ein gültiger Personalausweis zur eindeutigen Identifizierung vorgelegt werden muss.

Eine Kopie dieses Dokuments geht zu unseren Akten. (Pflichtaufbewahrung). Weiterhin ist es unsere“ Aufgabe, Sie zur Herkunft des Kapitals zu befragen und im Verdachtsfalle auf Geldwäsche Meldung an die Aufsichtsbehörde zu erteilen.

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